Auf diese Situation weist aus gegebener Veranlassung Dr. Tobias Stuber als einer der Geschäftsführer des CHECK24 Vergleichsportals für Versicherungsprodukte GmbH mit Sitz in der bayerischen Landeshauptstadt München hin. Nahezu jede Kfz-Versicherung ist ein Jahresvertrag und dem Kalenderjahr angepasst. Demzufolge verschicken die Kfz-Versicherer jeweils zum Jahresende, und zwar im Monat November, ihre neue Beitragsrechnung für das kommende Vertragsjahr.
Der verringerte Kfz-Versicherungsbeitrag
Die ist in der Regel gleichbedeutend mit einer Änderung der Versicherungspolice. Ändert sich der Beitrag als ein Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrages, dann muss der Versicherte zustimmen. Tut er das nicht, hat er ein Sonderkündigungsrecht. Das Kündigungsschreiben muss dann bis zum 30. November auf dem Schreibtisch des Versicherers liegen. Das muss der Fahrzeughalter im Zweifelsfall nachweisen können.
Dr. Stuber macht darauf aufmerksam, dass es für jeden Kfz-Halter nicht nur hilfreich, sondern geradezu notwendig sein kann, den zukünftigen Kfz-Versicherungsbeitrag mit dem Online-Kfz-Sonderkündigungsrechner von CHECK24 zu überprüfen. Denn nicht nur eine Beitragserhöhung, sondern auch eine Beitragssenkung ist eine Vertragsänderung, die für den Versicherten nachteilig sein kann. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht mehr stimmt; wenn also für weniger Geld auch weniger Versicherungsschutz geleistet wird. Oder wenn die Prämienreduzierung noch höher, der Beitrag also noch niedriger ausfallen könnte. Das hätte dann die Wirkung einer indirekten, versteckten Beitragserhöhung mit der Folge, dass der Vertrag kündbar wäre. Diese Masche der Kfz-Versicherer fällt jedoch nicht auf den ersten Blick, sondern erst durch einen genauen Versicherungsvergleich wie den mit dem Kfz-Sonderkündigungsrechner von CHECK24 auf.
Laut Dr. Stuber sind die Versicherer dazu verpflichtet, diesen Differenzbetrag in der Beitragsrechnung auszuweisen. Manche tun das, manche nicht. Damit ist jedoch noch nicht gesagt, dass die vorgegebene Beitragssenkung auch tatsächlich das Maximum des Machbaren ist. Darin steckt die, man könnte sagen verkappte Beitragserhöhung für das kommende Versicherungsjahr. Auf diese Weise ergibt sich schnell eine Beitragserhöhung von bis zu zehn Prozent und mehr; obwohl der Kfz-Halter gegenüber dem laufenden Versicherungsjahr vordergründig und tatsächlich weniger Geld bezahlt.
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