30. November – Letzter Termin zum Kfz-Versicherungswechsel

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Die Mecklenburgische Versicherungsgruppe weist mit ihrer Generalvertretung im hessischen Alsfeld unter der Leitung von Alexander Skalitzki als Ausschließlichkeitsvermittler darauf hin, dass mit dem 30. November der letzte Tag für die Kündigung der bestehenden Kfz-Versicherung naht. Skalitzki macht deutlich, dass die schriftliche Kündigung an diesem Tag dem Versicherer vorliegen muss. Das muss der Kfz-Halter als Versicherter nachweisen können.

Wichtig beim Versicherungswechsel: Frist beachten

Daher empfiehlt es sich, das Kündigungsschreiben mit der Deutschen Post AG zu schicken; wahlweise als Einwurf-, als Übergabe- oder als Einschreiben-Rückschein. Mit der Sendungsnachverfolgung ist lückenlos nachweisbar, wann, wie es heißt, das Schreiben in den Besitz des Empfängers gelangt ist. Doch das ist nur einer von mehreren Punkten, die laut Skalitzki für die Kündigung der Kfz-Versicherung zu berücksichtigen sind.

Die Kfz-Versicherung ist ein Jahresvertrag, angepasst an das Kalenderjahr. Jede Sonderkündigungsfrist, zum Beispiel wegen einer Beitragserhöhung, beträgt einen Monat, und meistens auch die ordentliche Kündigungsfrist. Daraus ergibt sich der Kündigungstermin 30. November. Doch nicht alle Verträge müssen im Jahresrhythmus gekündigt werden. Ein Kfz-Versicherungs-Hopping lohnt sich nur dann, wenn damit auch eine spürbare Besserstellung beim Preis-Leistungs-Verhältnis erreicht wird. Das kann sich auf den Jahresbeitrag einerseits, aber auch auf die Versicherungsleistung andererseits beziehen.

Die Kfz-Haftpflicht ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Nahezu jeder Autofahrer schließt zusätzlich eine Kaskoversicherung zum Schutz des eigenen Fahrzeuges ab. Hier kann er zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung auswählen. Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind zwei verschiedene Versicherungen. Sie werden von dem Kfz-Versicherer unter einer einzigen Versicherungsnummer geführt und sind in einer Versicherungspolice enthalten, werden dort jedoch getrennt genannt. Beim Kfz-Versicherungswechsel sollte somit das Ergebnis unterm Strich gesehen werden; die Schlechterstellung bei der einen kann ohne Weiteres durch die Besserstellung bei der anderen Kfz-Versicherung egalisiert werden.

Die Gründe für einen ausgiebigen Kfz-Versicherungsvergleich sind so vielfältig wie vielseitig. Die einen bevorzugen den Onlineabschluss ihrer Kfz-Versicherung im Internet, andere vertrauen dem Versicherer am Ort. Sie kennen ihn persönlich, er ist quasi jederzeit ansprech- und erreichbar. Die Schadensregulierung ist in vielen Fällen, wie es heißt, ein Klacks.

Wie immer die Entscheidung für das kommende Versicherungsjahr auch ausfällt; der Termin 30. November muss eingehalten werden. Ansonsten braucht der Versicherer die Kündigung nicht anzunehmen. Und die sollte, wie Skalitzki abschließend feststellt, erst dann ausgesprochen werden, wenn die Deckungszusage des neuen Versicherers schriftlich, buchstäblich schwarz auf weiß vorliegt.


Bildnachweis: © unsplash.com – Hani Jajeh

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