Es ist wichtig, im Winter die richtige Bereifung zu verwenden, um die Sicherheit zu gewährleisten und den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Versicherer können den Schaden überprüfen und möglicherweise den Versicherungsschutz reduzieren, wenn die falsche Bereifung zu dem Schaden beigetragen hat.
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Obliegenheitsverletzung: Haftpflichtversicherer fordern Zahlungen zurück bei falscher Bereifung
Bei Haftpflichtversicherungen besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer Zahlungen zurückverlangt, wenn der Unfall aufgrund ungeeigneter Bereifung verursacht wurde. Allerdings ist dies nur bis zu einem Betrag von 5.000 Euro möglich. Diese Rückforderung wird als Obliegenheitsverletzung bezeichnet.
Falsche Bereifung: Keine Toleranz trotz Kaskoversicherung
Kfz-Halter profitieren bei Kaskoversicherungen von einem besonderen Vorteil, da der Versicherungsschutz auch bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls nicht gekürzt wird. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass beim Abschluss des Vertrags darauf geachtet wird, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung verzichtet. Es ist jedoch zu beachten, dass eine falsche Bereifung dennoch nicht toleriert wird, da Winterreifen sowohl die eigene als auch die Sicherheit anderer maßgeblich beeinflussen.
Keine Winterreifenpflicht für bestimmte Fahrzeuge in Deutschland
Autofahrer in Deutschland müssen ihre Bereifung den aktuellen Wetterbedingungen anpassen, da es keinen festgelegten Starttermin für Winterreifen gibt. Dies bedeutet, dass sie bei Bedingungen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf Winterreifen umsteigen sollten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Fahrzeugkategorien gibt, wie Motorräder oder Nutzfahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft, die von dieser Pflicht ausgenommen sind.
M+S-Kennzeichnung nicht ausreichend für Winterreifen ab 2018
Seit 2018 müssen Winterreifen das Alpine-Symbol tragen, um als geeignet zu gelten. Die frühere Kennzeichnung M+S ist nicht mehr ausreichend. Reifen, die nur die M+S-Kennzeichnung haben, gelten nicht mehr als Winterreifen. Dennoch dürfen sie noch bis September 2024 verwendet werden. Eine Alternative sind Ganzjahresreifen, solange sie das Alpine-Symbol tragen. Fehlt dieses Symbol, handelt es sich um Sommerreifen.
Empfehlung: Winterreifen mit Alpine-Symbol für Sicherheit und Versicherungsschutz
Die Wahl der richtigen Bereifung im Winter ist von großer Bedeutung, sowohl für die eigene Sicherheit als auch für den Versicherungsschutz. Autofahrer, die im Winter mit Sommerreifen fahren, setzen sich einem erhöhten Unfallrisiko aus und riskieren zudem eine Kürzung ihrer Versicherungsleistungen. Um dies zu vermeiden, sollten Winterreifen mit dem Alpine-Symbol verwendet werden. Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass der Versicherer grobe Fahrlässigkeit nicht als Grund für eine Kürzung der Leistungen anführt.