Blaues Kennzeichen: In Österreich normal, in Deutschland nicht erlaubt

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Autos in Deutschland dürfen kein blaues Kennzeichen tragen. Hier wurden lediglich im Versicherungsjahr 2021 Kleinkrafträder damit ausgestattet. Andere Länder erlauben ein blaues Kennzeichen aber teilweise.

Blaues Kennzeichen: Kleinkrafträder durften damit fahren (Video)

Seit März 2021 brauchten Kleinkrafträder, also Mopeds und Mofas, ein blaues Kennzeichen. Auch Elektroroller wurden damit ausgestattet. Eine Neuerung gab es zusätzlich: Statt wie bisher immer das komplette Kennzeichen zu tauschen, konnte seit 2021 erstmals eine Folie geklebt werden. Der Feldversuch stand ganz im Zeichen der Nachhaltigkeit.

Das galt für ein blaues Kennzeichen 2021

Es wurde beschlossen, dass blaue Kennzeichen für Mopeds und Mofas in 2021 zu nutzen sind. Durch die andere Farbe wird jährlich direkt deutlich, welches Kleinkraftrad über den nötigen Versicherungsschutz verfügt und welches nicht. Bis Ende Februar 2021 konnte mit schwarzen Kennzeichen gefahren werden, deren Zulässigkeit lief zum Ende des Monats aus.

Damit endete auch der Versicherungsschutz, sofern kein Anschlusskennzeichen beantragt wurde. Dabei sollte es sich um ein blaues Kennzeichen handeln. Gültig war das Nummernschild für Kleinkrafträder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum, die nicht schneller als 45 km/h fahren können.

Wichtig zu wissen: Das Versicherungsjahr beginnt bei Kleinkrafträdern immer am 1. März. Wer seinen neuen Roller beispielsweise am 15. September versichern lassen will, muss hinnehmen, dass auch sein Versicherungsjahr am 28. Februar endet (bzw. im Schaltjahr am 29.).

Video: Wie sicher sind und woher kommen unsere KFZ-Kennzeichen? | Galileo

Absolute Neuheit war die Folie

Bis März 2021 wurden die Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder stets aus Aluminium oder Blech gefertigt und mussten jedes Jahr neu angeschraubt werden. Neuerdings sind auch Kennzeichen zugelassen, die aus einer Klebefolie bestehen. Diese Folie wird dann auf eine Trägerplatte aufgeklebt.

Die Platte selbst wird in jedem Jahr wieder verwendet, ausgetauscht werden muss nur die jeweils aktuelle Folie. Das Bundesverkehrsministerium geht dabei von einem deutlich geringeren Abfallabkommen und einer besseren Umweltverträglichkeit aus. Die Klebefolie wurde zudem mit einem Hologramm versehen, womit sie deutlich sicherer sein soll.

In der Testphase ist es möglich, sich die Variante Blech oder Folie auszusuchen, später könnten die Blechschilder endgültig abgelöst werden. E-Scooter und Segways besitzen generell keine Blechschilder, sondern von Anfang an ein Folienkennzeichen entsprechend der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge.

Blaues Kennzeichen ist in Österreich erlaubt

In Österreich ist die Rechtslage anders als in Deutschland, das zeigt sich auch bei den Versicherungskennzeichen. Ein blaues Kennzeichen ist dort nämlich unter bestimmten Umständen erlaubt. Wer damit über die Grenze nach Deutschland möchte, muss vorgegebene Dokumente mitführen, um rechtssicher unterwegs zu sein.

Wer darf das Kennzeichen in Österreich führen?

Ein solches Kennzeichen darf nur genutzt werden, wenn es von den Kfz-Werkstätten oder Kfz-Händlern vergeben wurde. Sie werden am Fahrzeug angebracht, wenn eine Probefahrt ansteht, bei der der Interessent natürlich verkehrssicher unterwegs sein soll.

Privatpersonen dürfen blaue Nummernschilder nicht beantragen, dies ist lediglich Gewerbebetrieben möglich. Möchte eine Privatperson ein Kennzeichen beantragen, weil ein Fahrzeug ins In- oder Ausland überführt werden soll, muss diese um ein grünes Kennzeichen ersuchen. Grundsätzlich darf auch nur in Österreich, in der Schweiz und Italien ein blaues Kennzeichen führen.

Wer in Deutschland damit unterwegs sein möchte, muss eine Kopie des Probefahrtscheins mitnehmen, da diese wie eine Zulassungsbescheinigung gilt. Wird mit dem Fahrzeug nach Liechtenstein gefahren, ist eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. In Slowenien, der Slowakei oder in Tschechien darf gar kein blaues Kennzeichen geführt werden.

Bis März 2021 wurden die Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder stets aus Aluminium oder Blech gefertigt und mussten jedes Jahr neu angeschraubt werden. Neuerdings sind auch Kennzeichen zugelassen, die aus einer Klebefolie bestehen. ( Foto: Adobe Stock - Val Thoermer )

Bis März 2021 wurden die Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder stets aus Aluminium oder Blech gefertigt und mussten jedes Jahr neu angeschraubt werden. Neuerdings sind auch Kennzeichen zugelassen, die aus einer Klebefolie bestehen. ( Foto: Adobe Stock – Val Thoermer )

 

Was sind Probefahrtkennzeichen in Österreich?

Soll ein blaues Nummernschild verwendet werden, sind damit nur die folgenden Fahrten möglich:

  • die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs soll festgestellt werden
  • ein Fahrzeug wird vorgeführt
  • ein Fahrzeug wird im Rahmen des Geschäftsbetriebs an einen anderen Ort überführt
  • ein Fahrzeug soll zu einer Begutachtung oder Überprüfung gebracht werden
  • ein Nutzfahrzeug der Klasse M2, M3, N2 oder N3 wird gewerbsmäßig überführt, der Auftrag dazu kommt vom Hersteller oder Händler
  • ein Fahrzeug wurde vom Autohaus oder Händler verkauft und soll zum Kunden überführt werden
  • ein Fahrzeug wird für max. 72 Stunden an einen Interessenten überlassen

Fahren beispielsweise Kaufinteressenten oder andere Personen, die nicht betriebsangehörig sind, mit dem Fahrzeug, welches ein blaues Kennzeichen trägt, ist die Haftpflichtsituation zu klären. Der Kunde sollte eine Haftungserklärung unterzeichnen, um Haftpflicht, Selbstbehalt und eine eventuelle Vollkasko zu klären. Wird das nicht gemacht, kann es passieren, dass der Händler, Hersteller oder das Autohaus für einen entstandenen Schaden in voller Höhe aufkommen muss.

Video: Blaue Kennzeichen App | Probefahrtkennzeichen Verwaltung für Österreich

Das Zusatzblatt zum Probefahrtschein: Was muss er beinhalten?

Soll ein Fahrzeug von Österreich aus nach Deutschland gebracht werden, ist das genannte Zusatzblatt zum Probefahrtschein auszufüllen. Dieses zusätzliche Dokument gilt als Nachweis dafür, wo das Auto herkommt und dass es rechtssicher gefahren werden darf. Die Zulassung mit einem blauen Nummernschild entspricht nicht den geltenden internationalen Regeln, daher sind Fahrten im Ausland damit eigentlich nicht erlaubt. Durch das Zusatzblatt wird eine Ausnahme möglich, die die leichtere Überführung erlaubt.

Damit das erreicht wird, müssen bestimmte Angaben auf dem Zusatzblatt enthalten sein:

  • Informationen zum Kennzeichen

    Ausstellende Behörde, Datum, Name und Anschrift des Empfängers, Kennzeichen

  • Informationen zum Fahrzeug

    Datum der Erstzulassung, Hersteller, Typ des Kfz, Fahrgestellnummer, zulässiges Gesamtgewicht

  • Informationen zum Fahrer

    Name und Anschrift des Lenkers, betriebsintern oder -extern, Führerscheinnummer, ausstellende Behörde des Führerscheins, Führerschein gültig bis, Führerscheingruppe

  • Informationen zum Zweck und Ziel der Probefahrt

    Ziel, Zweck, Zeit (von – bis), Fahrt an Sonn- und Feiertagen, Fahrt auf Freilandstraßen

Auch auf Teneriffa gelten blaue Nummernschilder

Mittlerweile gibt es blaue Nummernschilder auch auf Teneriffa. Hintergrund ist dort, dass die Regierung illegalen Chauffeur-Diensten ein Ende machen wollte. Taxis und offizielle Chauffeure fahren nun mit einem blauen Nummernschild, sodass weithin ersichtlich ist, wer die Lizenz zur Beförderung von Personen besitzt. Soll ein Taxi oder eine große Limousine zugelassen werden, ist die Lizenz vorzulegen. Dies gilt bereits seit 2019, ist aber zumindest im Ausland nicht überall bekannt. Bereits angemeldete Wagen mussten die Kennzeichen tauschen lassen.

Der Grund für die Neuerung war, dass sich die Taxiverbände beschwert hatten. Bei der Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern wurde häufig die Abholung am Flughafen angeboten. Es handelte sich aber dabei um Abholungen, die nicht von einem Taxiunternehmen bzw. nur von Menschen ohne Lizenz zur Personenbeförderung durchgeführt wurden. Die Taxi-Dienstleister sahen ihre Einnahmen schwinden.

Ganz so leicht ist die Erkennbarkeit offizieller Taxis übrigens nicht, denn sie tragen nur hinten ein blaues Nummernschild. Vorn befindet sich immer noch das reguläre Kennzeichen, das eine schwarze Schrift auf weißem Grund trägt.

Besondere Kennzeichen in Deutschland  ( Foto: Adobe Stock -  Wirestock )

Besondere Kennzeichen in Deutschland ( Foto: Adobe Stock – Wirestock )

 

Deutsche Kennzeichen: Blaue Nummernschilder sind nicht vorhanden

Ein Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen zeigt, dass es in Deutschland keine blauen Nummernschilder gibt. Hier gilt, dass ein zugelassenes Kennzeichen schwarze Buchstaben und Zahlen auf weißem Grund tragen muss. Das Nummernschild muss gerandet sein. Außerdem sind feste Maße vorgeschrieben, Sondermaße gibt es nur in bestimmten Fällen.

Besondere Kennzeichen in Deutschland

Auch in Deutschland gibt es besondere Kennzeichen:

  • Oldtimerkennzeichen
  • Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
  • Wechselkennzeichen
  • Saisonkennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • rote Kennzeichen
  • rote Kennzeichen für Oldtimer
  • grüne Kennzeichen
  • Ausfuhrkennzeichen
  • Kennzeichen für Kleinkrafträder und motorisierte Krankenfahrstühle sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

An all diese Kennzeichen werden bestimmte Bedingungen gestellt, damit sie überhaupt vergeben werden. Beispielsweise sind grüne Kennzeichen für landwirtschaftliche Fahrzeuge nutzbar, auch Anhänger, die nur zu Sportzwecken eingesetzt werden, können damit ausgestattet werden. Rote Kennzeichen werden als Überführungskennzeichen verwendet, Kennzeichen für Elektrofahrzeuge zeigen mit dem „E“ am Ende, um welche Art Kfz es sich handelt.

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