Kündigung KfZ Versicherung: Richtig kündigen ohne Nachteile

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Die Kündigung der Kfz Versicherung kann zu einer echten Herausforderung werden. Das beginnt bereits bei der Suche nach einem guten Anbieter und reicht bis hin zur Kündigung vom Vertrag. Daher ist es wichtig zu wissen, wie dieser richtig gekündigt wird.

Die regulären Kündigungsfristen bei einer Autoversicherung

Bei den Versicherungen in Bezug auf ein Kraftfahrzeug, gibt es die regulären Kündigungsfristen, die so gesetzt sind, dass ein Vertrag zur Hauptfälligkeit gekündigt wird.

Was bedeutet dies?

Die Hauptfälligkeit ist der 1. Januar eines Jahres. Da die Kündigungsfrist gesetzlich gesehen vier Wochen beträgt, muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherungsunternehmen eingegangen sein.

Wichtig dabei zu wissen:

Es muss dem Versicherer vorliegen. Das Schreiben kann per Post, per Fax oder auch per Mail versendet werden. Allerdings liegt es in Händen des Versicherungsnehmers, dass er das Vorliegen der Kündigung nachweisen kann. Daher ist es empfehlenswert, Versicherungen immer per Einschreiben zu kündigen. Über den Schein kann dann geprüft werden, ob die Versicherungskündigung rechtzeitig zugestellt wurde. Ist dies nicht der Fall, läuft die Kfz Versicherung noch ein weiteres Jahr.

Es gibt auch noch die unterjährige Hauptfälligkeit. Bei dieser ist die Kündigungsfrist immer einen Monat vor Vertragsende. Auch hier muss die Kündigung rechtzeitig und nachweislich vorliegen.

Die korrekte Kündigung: So geht es

Um keine Nachteile von der Kündigung zu haben, sollte diese rechtzeitig und korrekt durchgeführt werden. Es gibt Musterschreiben im Internet, die verwendet werden können. Wer sein Schreiben selbst aufsetzen möchte, der sollte folgende Punkte beachten:

  1. Die Adresse korrekt angeben: Die Adresse des Versicherungsnehmers muss korrekt auf dem Brief angegeben werden.
  2. Die Versicherungsnummer nennen: Damit die Kündigung dem richtigen Vertrag zugeordnet werden kann, sollte die Versicherungsnummer möglichst im Betreff benannt werden. Dies macht es auch dem Versicherer leichter, die Kündigung durchzuführen.
  3. Kündigungsdatum benennen: In dem Schreiben wird genau erklärt, was sich der Versicherungsnehmer wünscht. Zudem sollte das Datum für die Kündigung benannt werden.
  4. Kontaktdaten: Wer möchte, dass er bei Problemen möglichst schnell erreicht wird, der kann seine Mailadresse oder seine Telefonnummer angeben.

Tipp:

Manchmal fällt einem erst ein, dass die Kündigung durchgeführt werden muss, wenn schon der 29. November ist. In diesem Fall kann die Kündigung per Fax oder Mail mit dem Hinweis versendet werden, dass das Original auf dem Postweg unterwegs ist. Beim Versand per Fax oder Mail reicht als Nachweis die Sendebestätigung.

Um keine Nachteile von der Kündigung zu haben, sollte diese rechtzeitig und korrekt durchgeführt werden. Es gibt Musterschreiben im Internet, die verwendet werden können.(#01)

Um keine Nachteile von der Kündigung zu haben, sollte diese rechtzeitig und korrekt durchgeführt werden. Es gibt Musterschreiben im Internet, die verwendet werden können.(#01)

Die Sache mit dem Sonderkündigungsrecht

Manchmal kann es möglich sein, auch vor dem Ablauf des Versicherungsjahres seinen Vertrag kündigen zu können. Dies nennt sich Sonderkündigungsrecht. Es gibt drei verschiedene Kriterien, die zu einem Sonderkündigungsrecht führen können. Dies sind:

  1. Es kommt zu einer Beitragserhöhung. Nach § 31 kann eine Kündigung durchgeführt werden, wenn eine Beitragserhöhung durch das Versicherungsunternehmen durchgeführt wird. Dabei ist es wichtig, dass im Rahmen der Erhöhung keine Leistungen erweitert werden. Zudem darf der Versicherungsnehmer nicht selbst die Schuld an der Erhöhung tragen, wie es in einem Schadensfall oder bei einem Wohnortwechsel der Fall wäre.
  2. Schadenfall: Wenn es zu einem Schadenfall kommt, dann darf nach § 92 ebenfalls eine Sonderkündigung durchgeführt werden – und zwar von beiden Seiten aus. Sowohl die Versicherung selbst als auch der Versicherungsnehmer können kündigen.
  3. Kündigung bei Fahrzeugwechsel: Wenn das Fahrzeug veräußert wird, dann ist nach § 96 ebenfalls eine Kündigung möglich. Wenn ein neues Kfz angeschafft wird, darf direkt eine neue Versicherung abgeschlossen werden. Diese muss nicht beim vorherigen Versicherer abgeschlossen werden.

Hinweis:

Beim Verkauf eines Fahrzeugs bleibt dieses so lange versichert, bis es zu einer Ummeldung gekommen ist. Daher sollte im Vertrag mit dem neuen Halter unbedingt vereinbart werden, dass er das Fahrzeug umgehend ummelden und versichern muss. Das Datum des Verkaufs muss auf dem Vertrag vorhanden sein. Wenn es zu Problemen kommt kann so nachgewiesen werden, dass man nicht mehr der Fahrzeughalter war.

Wenn das Fahrzeug veräußert wird, dann ist nach § 96 ebenfalls eine Kündigung möglich.(#03)

Wenn das Fahrzeug veräußert wird, dann ist nach § 96 ebenfalls eine Kündigung möglich.(#03)

Warum sollte jährlich der Vertrag geprüft werden?

Die Kündigung von einer Kfz Versicherung ist etwas, das viele Menschen gar nicht im Kalender stehen haben, wenn es dafür keinen Grund gibt. Die Versicherung läuft teilweise über viele Jahre und an einen Wechsel wird nicht gedacht. Dabei ist es empfehlenswert, jedes Jahr den Vertrag zu prüfen.

Änderungen können sich deutlich auf die Beiträge auswirken. Da sowohl die Fahrzeugmarke als auch der Wohnort einen Einfluss auf die Prämie haben, kann eine Versicherung ein Jahr später schon viel günstiger sein. Einen Einfluss auf die Auswirkung von Marke und Modell haben beispielsweise auch die aktuellen Statistiken in Bezug auf Diebstähle. Während in dem einen Jahr noch ein bestimmtes Auto regelmäßig gestohlen wird, kann es im nächsten Jahr schon ein anderer Wagen sein.

Die jährliche Überprüfung der Versicherung hat also auch finanzielle Auswirkungen. Am besten ist es, in einem Versicherungsvergleich die Rahmenbedingungen der aktuellen Versicherung einzugeben und zu schauen, wie die Angebote von anderen Autoversicherern sind.

Auch die Versicherer sind natürlich daran interessiert, ihre Kunden zu halten. Wenn eine Kündigung eingereicht wird, ist es meistens der Fall, dass der Anbieter ein Gegenangebot zur Verfügung stellt. Der Versicherungsnehmer erhält dann ein Angebot, das greift, wenn er sich entscheidet, doch bei der Versicherung zu bleiben. Auch in diesem Fall ist teilweise eine hohe Ersparnis möglich. Allerdings sollte dies nicht jedes Jahr ausprobiert werden.

Kosten sparen bei der Kfz-Versicherung

Interessant ist die Frage, wie man generell bei der Kfz Versicherung Kosten sparen kann. Dies beginnt bereits bei der Suche nach einem Versicherer. Egal, ob man schon einen Vertrag hat und wechseln möchte oder gerade ein neues Auto gekauft hat und sich nun auf die Suche nach einem Anbieter macht: Ein Versicherungsvergleich sollte immer genutzt werden.

Es gibt online ausreichend Anbieter, die einen Vergleich zur Verfügung stellen. Mit den gewünschten Rahmenbedingungen für die eigene Versicherung erhalten Interessierte einen Vergleich der Prämien verschiedener Versicherer. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Leistungen wirklich gleich sind, um die Prämien optimal einschätzen zu können.

Ein weiterer Punkt ist die Selbstbeteiligung. Gerade kleine Unfälle sind sehr ärgerlich, denn die Kosten für die Reparatur sind zwar gering, die Einstufung kann dann dennoch verändert werden. Mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro lässt sich dies verhindern. Die Versicherung sollte zudem nur dann bemüht werden, wenn man die Kosten nicht selbst stemmen kann oder diese so hoch sind, dass es sich lohnt, einen Versicherungsfall zu eröffnen. Grund dafür ist, dass jeder Schadensfall Auswirkungen auf die Prämien haben kann.

Interessant ist die Frage, wie man generell bei der Kfz Versicherung Kosten sparen kann.(#02)

Interessant ist die Frage, wie man generell bei der Kfz Versicherung Kosten sparen kann.(#02)

Übernahme der Schadenfreiheitsklasse

Teilweise kann es auch sinnvoll sein, die Schadensfreiheitsklasse von einem anderen Versicherungsnehmer, wie dem Ehepartner oder einem Elternteil, zu übernehmen. Wer gerade erst einsteigt in die Versicherung, der wird noch sehr hoch eingestuft. Erst im Laufe der Jahre sinkt die Schadensfreiheitsklasse und mit dieser auch die Prämie.

Um die Kosten gering zu halten, kann eine Übernahme der Klasse genutzt werden, wenn die Versicherung und der Inhaber der Schadensfreiheitsklasse damit einverstanden sind. Dafür gibt es spezielle Anträge, die bei dem Versicherer eingereicht werden müssen. Die Anträge lassen sich meist auf der Webseite herunterladen. Es ist auch möglich, anzurufen und sich die Formulare per Post zusenden zu lassen.

Bei einer unverbindlichen Berechnung über das Internet kann man erkennen, wie groß die Auswirkung einer Übernahme von einer anderen Schadensfreiheitsklasse auf den Prämienbetrag tatsächlich ist und ob sich der Aufwand dafür überhaupt lohnt oder man lieber darauf verzichtet.


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2 Kommentare

  1. Hallo

    Ich weiß ja nicht wie es Ihnen geht aber das Thema Versicherungen ist mir ein echtes Grauen. Ich verstehe zu wenig davon und bei den Versicherungsmaklern geht es doch auch nur um den Profit.

    Allerdings muss ich vollständehalber auch gestehen wie immer gibt es auch die Guten -:)

  2. Hallo Elmar

    Ich habe den Fehler gemacht und habe online die günstigste Versicherung ausgewählt. Jetzt hat meine Frau einen Unfall gebaut und jetzt wo ich die Versicherung in Anspruch nehmen muss, bekomme ich niemand an die Strippe. Alles geht nur online zu machen und auf das Geld warte ich auch noch.
    Ich brauchte ja einen neuen Wagen für den Weg zur Arbeit. Auf das Geld von der Versicherung konnte ich nicht warten.

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