Aufgepasst! Ab 2023 gelten für den Umweltbonus neue Förderregeln

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Um die Elektromobilität weiter zu fördern und einen verstärkten Fokus auf den Klimaschutz zu setzen, hat die Bundesregierung neue Maßnahmen beschlossen. Ab dem 1. Januar 2023 tritt eine reformierte Förderrichtlinie für den Umweltbonus in Kraft. Mit dieser Änderung werden nur noch reine Elektrofahrzeuge finanziell unterstützt. Im Jahr 2022 können Käufer eines Elektrofahrzeugs eine staatliche Förderung von bis zu 9000 Euro in Anspruch nehmen.

Längerer Umweltbonus für Elektroautos: Regierung fördert Klimaschutzmaßnahmen

Um den Klimaschutz voranzutreiben, hat die Bundesregierung das ehrgeizige Ziel formuliert, bis 2030 insgesamt 15 Millionen vollelektrische Pkw in Deutschland zu haben. Um den Erwerb solcher Fahrzeuge zu fördern, wird der Umweltbonus auch über den 1. Januar 2023 hinaus fortgesetzt. Damit wird der Fokus auf den nachweislich positiven Effekt für den Klimaschutz gelegt.

Welche Richtlinien sind in Bezug auf den Umweltbonus in der neuen Förderrichtlinie festgelegt?

Mit der überarbeiteten Förderrichtlinie hat die Bundesregierung beschlossen, die Förderung progressiv anzupassen. Ab dem 1. Januar 2024 werden die Förderbeträge schrittweise erhöht. Die neue Förderrichtlinie wurde am 9. Dezember im Bundesanzeiger bekanntgegeben.

Seit dem 1. Januar 2023 werden neu zugelassene Batterie-Elektrofahrzeuge und junge gebrauchte Fahrzeuge dieser Art sowie Brennstoffzellenfahrzeuge durch staatliche Fördermittel unterstützt. Zudem erhalten auch Fahrzeuge mit jedem Antriebskonzept eine Förderung, solange sie keine CO2-Emissionen auf lokaler Ebene erzeugen. Diese Fahrzeuge werden gemäß den Vorgaben dieser Förderrichtlinie den reinen Batterie-Elektrofahrzeugen gleichgestellt. Plug-In-Hybridfahrzeuge sind ab dem 1. September 2023 nicht mehr förderfähig. Die Förderung steht ab diesem Zeitpunkt ausschließlich Privatpersonen offen.

In welcher Höhe erfolgt die finanzielle Unterstützung?

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es eine neue Regelung für den Umweltbonus. Abhängig vom Netto-Listenpreis des Basismodells gibt der Bund nun einen Anteil von 4.500 Euro, wenn der Preis 40.000 Euro oder darunter liegt. Liegt der Netto-Listenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro, beträgt der Bundesanteil 3.000 Euro.

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Bundesanteil für die Förderung auf 3.000 Euro begrenzt, während die Grenze für den Netto-Listenpreis des Basismodells von 65.000 Euro auf 45.000 Euro gesenkt wird.

Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt durch eine gleichwertige Beteiligung der Automobilhersteller und des Bundes. Der Herstelleranteil und der Bundesanteil sind beide gleich hoch und machen jeweils die Hälfte des Umweltbonus aus.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Leasingfahrzeuge?

Ab dem 1. Januar 2023 gilt eine neue Regelung für die Mindesthaltedauer beim Leasing. Wie beim Fahrzeugkauf müssen Leasingnehmer nun mindestens zwölf Monate lang das Fahrzeug behalten, um förderberechtigt zu sein. Das bedeutet, dass nur Leasingverträge mit einer Laufzeit von zwölf Monaten oder mehr in Frage kommen. Wenn der Leasingvertrag eine Laufzeit von 23 Monaten oder mehr hat, erhöht sich die Mindesthaltedauer auf 24 Monate.

Wo kann ich den Antrag auf Umweltbonus stellen?

Um den Umweltbonus zu beantragen, müssen Anträge ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.

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